Allgemeine Vertragsbedingungen


Vermietung der Ferienhäuser: Dankern Ferienhaus, Waldsiedlung de Borg, Rehweg 64, 49733 Dankern und Rehweg 62, 49733 Dankern.

1. Abschluss des Vertrages  

Mit der Buchungsbestätigung bietet der Vermieter dem Mietinteressenten den Abschluss eines Mietvertrages verbindlich an; der Buchungsbestätigung liegt eine Buchungsanfrage des Interessenten in schriftlicher, mündlicher oder fernmündlicher Form zugrunde. Der Mietvertrag wird für beide Seiten rechtskräftig, sobald der Mieter die in der Buchungsbestätigung definierte Anzahlung getätigt hat. Bis zur Gutschrift dieser Anzahlung auf dem Konto des Vermieters kann der Vermieter frei über das Haus verfügen und ggf. einem weiteren Interessenten dieses zur Anmietung anbieten. Mit der geleisteten Anzahlung stehen sowohl der Vermieter (N. Zipser) als auch der Mieter unter Vertrag. Der Restbetrag der Gesamtmietsumme ist spätestens 30 Tage vor Mietantritt zu überweisen. Erfolgen diese Zahlungen nicht fristgerecht, entspricht dies einem Rücktritt des Mieters vom Mietvertrag. Der Vermieter kann dann über das Ferienhaus erneut verfügen und hat Anspruch auf die Rücktrittsgebühren (siehe Punkt 4. „Rücktritt vom Mietvertrag“).Unabhängig davon wird der Vermieter sich zunächst bemühen, zu klären, ob es sich bei dem Zahlungsverzug um ein Versehen des Mieters handelt. Wird das Ferienobjekt nicht im vertragsgemäßen Zustand angetroffen, so müssen etwaige Beanstandungen unverzüglich gegenüber dem Vermieter angezeigt werden. Etwaige Mängel müssen umgehend angezeigt und damit die Möglichkeit zur Abhilfe gegeben werden. Eine Minderung für den Zeitraum bis zur Mängelanzeige ist ausgeschlossen. Erfolgt keine Mängelanzeige, ist die Minderung ebenfalls ausgeschlossen. Sofern keine sofortige Abhilfe möglich ist, kann eine Minderung vereinbart werden. Der Mieter ist verpflichtet, alle durch ihn während seiner Mietzeit am Haus, Einrichtung und Grundstück entstandenen Schäden unverzüglich dem Vermieter zu melden und voll zu ersetzen, soweit ihn ein Verschulden für die Schäden trifft. Soweit keine Schadensmeldung erfolgt, wird das Verschulden des Mieters zunächst vom Vermieter vermutet.

2. Anreise, Abreise und Aufenthaltsdauer

Am Anreisetag kann das Ferienhaus ab 15:00 Uhr betreten werden und ist am Abreisetag bis 10.00 Uhr besenrein zur Endreinigung (50,00 EURO) freizugeben. Die Miete des Ferienhauses wird nach der Aufenthaltsdauer in Tagen bemessen. Sie entspricht der Zahl der Tage vom Anreise- bis zum Abreisetag, wobei der Anreise- und der Abreisetag - vorausgesetzt, die oben genannten Fristen werden eingehalten - selbst nur als ein Tag gelten (entspricht der Zahl der Übernachtungen).

3. Teilnehmerzahl, Haustiere, Sonstiges

Bei Abschluss des Vertrages wird die Personenzahl und ggf. die Anzahl von Haustieren (wie in der Buchungsbestätigung definiert) vereinbart; die Übernachtung von zusätzlichen Personen (oder Tieren) bedarf der vorherigen Zustimmung des Vermieters und bewirkt eine Anpassung des Übernachtungspreises. Im Interesse aller Gäste besteht im Ferienhaus generell Nichtraucherstatus. Jedes Grundstück verfügt über einen PKW-Parkplatz.

4. Rücktritt vom Mietvertrag

Der Mieter kann jederzeit vom Vertrag zurücktreten oder einen Ersatzmieter stellen. Ein Rücktritt oder die Umstellung des Vertrages auf einen anderen Mieter bedarf in jedem Falle der Schriftform. Maßgeblich für den Zeitpunkt des Rücktritts bzw. der Vertragsumstellung ist der Eingang der Mitteilung bei den Vermietern. Die Rücktrittsgebühren betragen bei Buchungen- bis zum 90. Tage vor dem Reiseantrittstermin 10 %, mindestens aber 25 EURO- ab 89. bis zum 15. Tag vor dem Reiseantrittstermin 40 %,- ab dem 14. Tag vor dem Reiseantritt 90 % des Gesamtmietpreises zzgl. 10 € Bearbeitungsgebühr. Sie müssen innerhalb von zehn Tagen nach Kündigung auf dem Konto des Vermieters eingehen. Der Vermieter kann ohne Einhaltung einer Frist vom Vertrag zurücktreten, wenn der Kunde oder eine ihn begleitende Person das Ferienhaus trotz Abmahnung durch den Vermieter oder die Hausbetreuung nachhaltig unpfleglich behandelt oder sich im groben Maße vertragswidrig verhält. In diesem Fall ist die Einbehaltung des Preises bis auf den Wert der ersparten Aufwendungen zulässig

5. Schlussbestimmungen

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB nichtig, unwirksam, anfechtbar oder undurchführbar sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen unberührt und sind dann so auszulegen bzw. zu ergänzen, dass der beabsichtigte wirtschaftliche Zweck in rechtlich zulässiger Weise möglichst genau erreicht wird. Gerichtsstand ist das Amtsgericht Essen.